Art. 75c BauR Wohnzone W3 |
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Bauweise - offen: zulässig - geschlossen: nicht zulässig maximale Vollgeschosszahl - Einzelbauweise: 3 - verdichtete Bauweise: 3 - Gestaltungsplan: 4 maximal talseitig sichtbare Geschosse* - Einzelbauweise: 4 - verdichtete Bauweise: 4 - Gestaltungsplan: 5 maximale Ausnützungsziffer - Einzelbauweise: 0.60 - verdichtete Bauweise: 0.65 - Gestaltungsplan: 0.75 maximale Gebäudehöhe** - Einzelbauweise: 10 m - verdichtete Bauweise: 10 m - Gestaltungsplan: 11 m maximale Firsthöhe** - Einzelbauweise: 14 m - verdichtete Bauweise: 14 m - Gestaltungsplan: 15 m minimaler Grenzabstand - kleiner: 4 m - grosser: 8 m maximale Gebäudelänge - Einzelbauweise: 30 m - verdichtete Bauweise: - - Gestaltungsplan: - Empfindlichkeitsstufe LSV: II Immissionsgrad zulässig: nicht störend * gemäss Art. 63 BauR ** Gebäude- und Firsthöhe dürfen in den Wohnzonen an Hanglagen mit einer Hangneigung über 25% um maximal 2 m erhöht werden, massgebend ist der gewachsene Boden und zwar auf der Falllinie des Hanges im Schwerpunkt des Gebäudes. |
Wohnzone W3, Art. 68 BauR Bauweise, Art. 43 BauR Vollgeschosszahl, Art. 50 BauR Talseitig sichtbare Geschosse, Art. 63 BauR Ausnützungsziffer, Art. 45 BauR Gebäudehöhe, Art. 53 BauR Firsthöhe, Art. 61 BauR Grenzabstand, Art. 51 BauR Gebäudelänge, Art. 62 BauR Empfindlichkeitsstufen, Art. 33 BauR Immissionsgrade, Art. 34 BauR Bauzonenplan |