Art. 68 BauR Wohnzonen |
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1 Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Nicht störende Betriebe sind zugelassen. 2 Terrassenhäuser sind nicht zulässig. 3 In den Wohnzonen W2 sind neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser zulässig. 4 Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. 5 Die verdichtete Bauweise ist in den Wohnzonen zugelassen. 6 Bei Schaffung von neuem Wohnraum von mehr als 200 m2 anrechenbarer Geschossfläche durch Neu-, Um-, Aus-, Auf-, An- und Wiederaufbauten muss mindestens die Hälfte der anrechenbaren Bruttogeschossfläche für Wohnungen mit mindestens 100 m2 anrechenbarer Bruttogeschossfläche verwendet werden. |
Wohnzone W2, Art. 75b BauR Wohnzone W3, Art. 75c BauR Bauzonen, § 18 PBG Bauzonenplan |