Art. 68 BauR
Wohnzonen
1 Die Wohn­zonen sollen ruhige und gesunde Wohn­verhält­nisse gewähr­leisten. Nicht störende Betriebe sind zuge­lassen.

2 Terrassen­häuser sind nicht zulässig.

3 In den Wohn­zonen W2 sind neben Ein- und Zwei­familien­häusern auch Reihen­häuser und Mehr­familien­häuser zu­lässig.

4 Die Wohn­zone W3 ist für Mehr­familien­häuser be­stimmt.

5 Die ver­dich­tete Bau­weise ist in den Wohn­zonen zuge­lassen.

6 Bei Schaf­fung von neuem Wohn­raum von mehr als 200 m2 an­rechen­barer Geschoss­fläche durch Neu-, Um-, Aus-, Auf-, An- und Wieder­auf­bauten muss minde­stens die Hälfte der an­rechen­baren Brutto­geschoss­fläche für Woh­nungen mit minde­stens 100 m2 an­rechen­barer Brutto­geschoss­fläche ver­wendet werden.

Wohnzone W2, Art. 75b BauR
Wohnzone W3, Art. 75c BauR
Bauzonen, § 18 PBG
Bauzonenplan