Art. 75k BauR
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
maximale Gebäudehöhe*
- Einzelbauweise: 12 m
- verdichtete Bauweise: -
- Gestaltungsplan: 12 m

maximale Firsthöhe*
- Einzelbauweise: 15 m
- verdichtete Bauweise: -
- Gestaltungsplan: 15 m

Empfindlichkeitsstufe LSV: II

Immissionsgrad zulässig: nicht störend


* Gebäude- und First­höhe dürfen in den Wohn­zonen an Hang­lagen mit einer Hang­neigung über 25% um maxi­mal 2 m er­höht werden, mass­gebend ist der gewachse­ne Boden und zwar auf der Fall­linie des Hanges im Schwer­punkt des Gebäudes.

Zone für öffentliche Bauten, Art. 74 BauR
Gebäudehöhe, Art. 53 BauR
Firsthöhe, Art. 61 BauR
Empfindlichkeitsstufen, Art. 33 BauR
Immissionsgrade, Art. 34 BauR
Bauzonenplan