Art. 75k BauR Zone für öffentliche Bauten und Anlagen |
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maximale Gebäudehöhe* - Einzelbauweise: 12 m - verdichtete Bauweise: - - Gestaltungsplan: 12 m maximale Firsthöhe* - Einzelbauweise: 15 m - verdichtete Bauweise: - - Gestaltungsplan: 15 m Empfindlichkeitsstufe LSV: II Immissionsgrad zulässig: nicht störend * Gebäude- und Firsthöhe dürfen in den Wohnzonen an Hanglagen mit einer Hangneigung über 25% um maximal 2 m erhöht werden, massgebend ist der gewachsene Boden und zwar auf der Falllinie des Hanges im Schwerpunkt des Gebäudes. |
Zone für öffentliche Bauten, Art. 74 BauR Gebäudehöhe, Art. 53 BauR Firsthöhe, Art. 61 BauR Empfindlichkeitsstufen, Art. 33 BauR Immissionsgrade, Art. 34 BauR Bauzonenplan |