§ 36j PBG
Mehrwert­abgabe > Mittel­verwendung
1 Die Mehrwertabgaben sind zweckgebunden für Beiträge an Entschädigungen aus materieller Enteignung gemäss § 36k PBG, an Landumlegungen und an die Kosten raumplanerischer Massnahmen zu verwenden.

2 Raumplanerische Massnahmen sind abschliessend:

a. Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen;

b. Schaffung von Grünanlagen und Aufwertung von öffentlichem Raum;

c. Lärmschutzmassnahmen;

d. Verkehrsprojekte;

e. Revitalisierungen von Fliessgewässern;

f. Planungskosten im Zusammenhang mit einer Zonenplanrevision;

g. Erwerb von Grundstücken zur Umsetzung raumplanerischer Ziele.

3 Die Erträge der Mehrwertabgaben sind einer Spezialfinanzierung zuzuweisen.

4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausrichtung von Beiträgen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mehrwertabgaben erfolgt nur ausnahmsweise.

> Spezialfinanzierung, § 26o PBV
> Beiträge, § 26p PBV
> Beitragsgesuch, § 26q PBV
> Beitragssatz, § 26r PBV
> Auszahlung, § 26s PBV
> Berichterstattung, § 26t PBV