§ 36j PBG Mehrwertabgabe > Mittelverwendung |
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1 Die Mehrwertabgaben sind zweckgebunden für Beiträge an Entschädigungen aus materieller Enteignung gemäss § 36k PBG, an Landumlegungen und an die Kosten raumplanerischer Massnahmen zu verwenden. 2 Raumplanerische Massnahmen sind abschliessend: a. Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen; b. Schaffung von Grünanlagen und Aufwertung von öffentlichem Raum; c. Lärmschutzmassnahmen; d. Verkehrsprojekte; e. Revitalisierungen von Fliessgewässern; f. Planungskosten im Zusammenhang mit einer Zonenplanrevision; g. Erwerb von Grundstücken zur Umsetzung raumplanerischer Ziele. 3 Die Erträge der Mehrwertabgaben sind einer Spezialfinanzierung zuzuweisen. 4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausrichtung von Beiträgen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mehrwertabgaben erfolgt nur ausnahmsweise. |
> Spezialfinanzierung, § 26o PBV > Beiträge, § 26p PBV > Beitragsgesuch, § 26q PBV > Beitragssatz, § 26r PBV > Auszahlung, § 26s PBV > Berichterstattung, § 26t PBV |