§ 26q PBV Mittelverwendung > Beitragsgesuch |
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1 Das Beitragsgesuch ist beim Gemeinderat einzureichen und muss Folgendes enthalten: a. einen detaillierten Beschrieb der Massnahme samt den Plänen; b. eine Kostenberechnung und einen Finanzierungsplan; c. allfällige Beitragsgesuche, die an weitere Stellen gerichtet werden. 2 Der Gemeinderat kann zusätzliche Unterlagen verlangen, wenn dies für die Behandlung des Gesuchs erforderlich ist. |