§ 26q PBV
Mittelverwendung > Beitragsgesuch
1 Das Beitragsgesuch ist beim Gemeinderat einzureichen und muss Folgendes enthalten:

a. einen detaillierten Beschrieb der Massnahme samt den Plänen;

b. eine Kostenberechnung und einen Finanzierungsplan;

c. allfällige Beitragsgesuche, die an weitere Stellen gerichtet werden.

2 Der Gemeinderat kann zusätzliche Unterlagen verlangen, wenn dies für die Behandlung des Gesuchs erforderlich ist.