§ 26p PBV
Mittelverwendung > Beiträge
1 Die kommunalen Mittel stehen im Rahmen von § 36j PBG für Gesuche von Privaten und kommunale Projekte zur Verfügung.

2 Beiträge für die Entschädigung an Landumlegungen und von Auszonungen haben gegenüber Beiträgen für Massnahmen der Raumplanung Vorrang.

3 Der Gemeinderat entscheidet über die Verwendung der Mittel.