§ 26p PBV Mittelverwendung > Beiträge |
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1 Die kommunalen Mittel stehen im Rahmen von § 36j PBG für Gesuche von Privaten und kommunale Projekte zur Verfügung. 2 Beiträge für die Entschädigung an Landumlegungen und von Auszonungen haben gegenüber Beiträgen für Massnahmen der Raumplanung Vorrang. 3 Der Gemeinderat entscheidet über die Verwendung der Mittel. |