Art. 37 BauR Wohn- und Gewerbezonen |
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1 In den Wohn- und Gewerbezonen sind neben mässig störenden Gewerbebetrieben auch Wohnbauten gestattet. 2 Der Wohnanteil darf bis 70 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche betragen. |
anrechenb. Bruttogeschossfl., Art. 20 BauR Immissionsgrad, Art. 11 BauR Wohn- und Gewerbezonen, § 18 PBG ... Grundmasse WG, Art. 43d BauR |