Art. 36 BauR Wohnzonen |
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1 Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. 2 Dem Zonencharakter entsprechende, nicht störende, kleine Gewerbebetriebe sind gestattet. 3 In der Zone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gestattet; die Wohnzonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt. |
Immissionsgrad, Art. 11 BauR Wohnzonen, § 18 PBG ... Grundmasse W2, Art. 43a BauR ... Grundmasse W3, Art. 43b BauR ... Grundmasse W4, Art. 43c BauR verdichtete Bauweise, Art. 19 BauR |