Art. 36 BauR Wohnzonen
1 Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.

2 Dem Zonencharakter entsprechende, nicht störende, kleine Gewerbebetriebe sind gestattet.

3 In der Zone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gestattet; die Wohnzonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt.

Immissionsgrad, Art. 11 BauR
Wohnzonen, § 18 PBG
... Grundmasse W2, Art. 43a BauR
... Grundmasse W3, Art. 43b BauR
... Grundmasse W4, Art. 43c BauR
verdichtete Bauweise, Art. 19 BauR