Art. 34 BauR Firsthöhe |
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1 Die erlaubte Firsthöhe wird durch die Zonenordnung festgelegt. 2 Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion bzw. des Attikageschosses. 3 Bei in der Höhe gestaffelten Bauten wird die Firsthöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt. 4 Bei Bauten in Hanglagen mit mehr als 20 % Neigung darf die zonengemässe Gebäude- und Firsthöhe auf der talseitigen Fassade um 10 % überschritten werden. |
Attikageschoss, Art. 23 BauR Firsthöhe: Grafik, Anh 6 BauR ... bei Nebenbauten, Art. 28 BauR ... in Gestaltungsplänen, Art. 49 BauR |