Art. 34 BauR Firsthöhe
1 Die erlaubte Firsthöhe wird durch die Zonenordnung festgelegt.

2 Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion bzw. des Attikageschosses.

3 Bei in der Höhe gestaffelten Bauten wird die Firsthöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt.

4 Bei Bauten in Hanglagen mit mehr als 20 % Neigung darf die zonengemässe Gebäude- und Firsthöhe auf der talseitigen Fassade um 10 % überschritten werden.

Attikageschoss, Art. 23 BauR
Firsthöhe: Grafik, Anh 6 BauR
... bei Nebenbauten, Art. 28 BauR
... in Gestaltungsplänen, Art. 49 BauR