§ 14 Perimeterverfahren: Stundung
1 In Härtefällen kann der Gemeinderat Stundung bis zu zehn Jahren gewähren. Der gestundete Betrag ist mit dem Zinssatz einer ersten Hypothek der Zuger Kantonalbank zu verzinsen.

2 Beim Verkauf des Grundstücks oder bei Baubeginn fällt die Stundung dahin.

3 Fallen die Gründe für die Stundung dahin, kann sie vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben werden.

Perimeter: Beitragsberechnung, § 12 StrRegl
Perimeter: Beitragspflicht, § 11 StrRegl
Perimeter: Kosten, § 10 StrRegl
Perimeter: Verfahren, § 9 StrRegl
Perimeter: Zahlungspflicht, § 13 StrRegl