§ 14 Perimeterverfahren: Stundung |
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1 In Härtefällen kann der Gemeinderat Stundung bis zu zehn Jahren gewähren. Der gestundete Betrag ist mit dem Zinssatz einer ersten Hypothek der Zuger Kantonalbank zu verzinsen. 2 Beim Verkauf des Grundstücks oder bei Baubeginn fällt die Stundung dahin. 3 Fallen die Gründe für die Stundung dahin, kann sie vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben werden. |
Perimeter: Beitragsberechnung, § 12 StrRegl Perimeter: Beitragspflicht, § 11 StrRegl Perimeter: Kosten, § 10 StrRegl Perimeter: Verfahren, § 9 StrRegl Perimeter: Zahlungspflicht, § 13 StrRegl |