§ 13 Perimeterverfahren: Zahlungspflicht, Fälligkeit
1 Schuldnerinnen oder Schuldner der Beiträge sind die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer oder Baurechtsberechtigten der durch den Strassenbau bevorteilten Grundstücke bei Beginn der öffentlichen Auflage.

2 Die Beiträge sind nach Massgabe des Baufortschritts, gegebenenfalls in Raten, fällig. Der Gemeinderat entscheidet hierüber im Perimeterplan oder durch separate Verfügung.

Perimeter: Beitragsberechnung, § 12 StrRegl
Perimeter: Beitragspflicht, § 11 StrRegl
Perimeter: Kosten, § 10 StrRegl
Perimeter: Stundung, § 14 StrRegl
Perimeter: Verfahren, § 9 StrRegl