§ 11 Perimeterverfahren: Beitragspflicht |
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1 Die nach Abzug des Gemeindebeitrages und allfälliger Beiträge Dritter verbleibenden Kosten werden unter Berücksichtigung der im Zonenplan festgelegten Baudichte auf die Perimeterfläche verlegt. Für Gebiete ohne festgelegte Baudichte (Zonen des öffentlichen Interesses, Reserve-Bauzonen, Landwirtschaftszonen usw.) soll die Baudichte der angrenzenden Gebiete angemessen berücksichtigt werden. 2 Hat eine Grundeigentümerin oder ein Grundeigentümer an die Strasse, welche die Beitragspflicht auslöst, bereits früher eine Leistung erbracht, so ist dies bei der Festlegung des neuen Beitrages angemessen zu berücksichtigen. |
Perimeter: Beitragsberechnung, § 12 StrRegl Perimeter: Kosten, § 10 StrRegl Perimeter: Stundung, § 14 StrRegl Perimeter: Verfahren, § 9 StrRegl Perimeter: Zahlungspflicht, § 13 StrRegl |