§ 9 Perimeterverfahren: Planauflage- und Einspracheverfahren
1 Der Perimeterplan zur Erhebung von Beiträgen an die Bau- und Landerwerbskosten für öffentliche Strassen, Radstrecken, Wege und Anlagen des Ortsverkehrs ist während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Planauflage ist im Amtsblatt zweimal zu publizieren. Der beabsichtigte Erwerb von dinglichen Rechten ist auszuweisen.

2 Einsprachen gegen den Perimeterplan sind dem Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

3 Der Gemeinderat entscheidet unter Berücksichtigung der Einsprachen über die zu erhebenden Beiträge sowie über die Enteignung von dinglichen Rechten.

4 Bei kleineren Projekten kann auf das öffentliche Auflageverfahren verzichtet werden. In diesem Falle sind die betroffenen Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer von der zuständigen Behörde direkt zu orientieren.

Perimeter: Beitragsberechnung, § 12 StrRegl
Perimeter: Beitragspflicht, § 11 StrRegl
Perimeter: Kosten, § 10 StrRegl
Perimeter: Stundung, § 14 StrRegl
Perimeter: Zahlungspflicht, § 13 StrRegl