§ 3 AltStR Altstadt-Bauvorschriften > Gebäudeumgebung |
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Soweit dieses Reglement keine abweichenden Vorschriften enthält und es dessen Zielsetzungen entspricht, gilt für die Altstadtzone die Bauordnung der Stadt Zug als ergänzendes Recht. |
> Garagen, § 10 AltStR > Abstellplätze, § 10 AltStR > Gebäudevorplätze, § 10 AltStR > Vorgärten, § 10 AltStR > Innenhöfe, § 10 AltStR |