§ 68 VPBG
Formelle Enteignung > Forderungen
1 In­nert der Auf­la­ge­frist sind bei der Schät­zungs­kom­mis­sion zu­han­den des Ent­eig­ners bzw. der Ent­eig­ner­in ein­zu­rei­chen:

a) Ein­spra­chen ge­gen die Ent­eig­nung oder de­ren Um­fang so­wie Be­geh­ren um Plan­än­der­ung;

b) Ent­schä­di­gungs­for­der­un­gen;

c) Be­geh­ren um Aus­deh­nung der Ent­eig­nung;

d) Be­geh­ren um Sach­leis­tung.

2 Be­trof­fe­ne Rech­te, die sich aus der Er­werbs­ta­bel­le er­ge­ben oder sonst of­fen­kun­dig sind, wer­den von Am­tes we­gen be­rück­sich­tigt.

> Forderungen, § 69 VPBG