§ 15 VPBG
Ausnützungs­ziffer

! Anzuwendendes Übergangsrecht !
Die Aus­nüt­zungs­zif­fer (AZ) ist die Ver­hält­nis­zahl zwi­schen der an­zu­rech­nen­den Ge­schoss­flä­che der Ge­bäu­de und der an­zu­rech­nen­den Land­flä­che.
§ 34 VPBG
Ausnützungs­ziffer

! Rechtskräftiges Baurecht !
Die Aus­nüt­zungs­zif­fer ist die Ver­hält­nis­zahl zwi­schen der an­zu­rech­nen­den Ge­schoss­flä­che der Ge­bäu­de und der an­zu­rech­nen­den Land­flä­che.

> Anzurechnende Geschossfläche, § 35 VPBG
> Anzurechnende Landfläche, § 36 VPBG
> Nutzungsübertragung, § 40 VPBG
> Übertragung Nutzungsanteile, § 41 VPBG