§ 15 VPBG Ausnützungsziffer ! Anzuwendendes Übergangsrecht ! |
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Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anzurechnenden Geschossfläche der Gebäude und der anzurechnenden Landfläche. |
§ 34 VPBG Ausnützungsziffer ! Rechtskräftiges Baurecht ! |
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Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anzurechnenden Geschossfläche der Gebäude und der anzurechnenden Landfläche. |
> Anzurechnende Geschossfläche, § 35 VPBG > Anzurechnende Landfläche, § 36 VPBG > Nutzungsübertragung, § 40 VPBG > Übertragung Nutzungsanteile, § 41 VPBG |