§ 58 PBG
Formelle Enteignung > Entschädigung
Die Ent­schä­di­gung ist in der Re­gel in Geld zu ent­rich­ten. Ent­eig­ner und Ent­eig­ne­te kön­nen ei­ne Sach­leis­tung ver­ein­ba­ren.

> Entschädigung, § 59 PBG