§ 11 AltStR Altstadt-Bauvorschriften > Nutzungsänderung |
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1 Die Lage, das räumliche Angebot und die Baustruktur der Bauten und Anlagen bestimmen deren Nutzung. 2 Nutzungsänderungen müssen mit den Zielsetzungen dieses Reglements vereinbar sein und insbesondere der historischen Lage, dem räumliche Angebot und der Baustruktur entsprechen. |
> Nutzungsänderung, § 12 AltStR |