Art. 24 BZO Arealüberbauungen > Anforderungen |
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1 Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig, soweit sie nicht durch Eintrag im Zonenplan ausgeschlossen sind. 2 Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2. 3 Zusätzlich zu den Bestimmungen gemäss § 71 PBG, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt werden: - Einhalten des Standards Minergie und - Erfüllen der Anforderungen des alters- und behindertengerechten Bauens zumindest im folgenden über das gesetzliche Mindestmass hinausgehenden Umfang: a) stufenlose Zugänge für alle Wohnungen; b) Anpassbarkeit aller Wohnungen an die Ansprüche des alters- und behindertengerechten Bauens. |
> Anforderungen, § 71 PBG > Besondere Bauvorschriften, Art. 25 BZO > Mindestarealfläche, § 8 ABV > Sicherungen, § 73 PBG > Zulässigkeit, § 69 PBG |