§ 25 ABV
Grenzabstand > Grundordnung > Mehrlängen-
zuschlag > bei besonderen Gebäuden
Besondere Gebäude im Sinne von § 49 Abs. 3 PBG fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages ausser Betracht, sofern die Bau- und Zonenordnung nicht etwas anderes bestimmt.

besondere Gebäude, § 49 PBG