§ 25 ABV Grenzabstand > Grundordnung > Mehrlängen- zuschlag > bei besonderen Gebäuden |
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Besondere Gebäude im Sinne von § 49 Abs. 3 PBG fallen bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages ausser Betracht, sofern die Bau- und Zonenordnung nicht etwas anderes bestimmt. |
besondere Gebäude, § 49 PBG |