§ 21 ABV
Grenzabstand > Grundordnung
1 Der Grenzabstand setzt sich aus dem Grundabstand und dem Mehrhöhenzuschlag sowie dem Mehrlängenzuschlag gemäss Bau- und Zonenordnung zusammen.

2 Treffen die Voraussetzungen für Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag zusammen, so werden dem Grundabstand vorerst der Zuschlag für die Mehrlänge und hernach derjenige für die Mehrhöhe hinzugefügt.

Grundabstand, § 22 ABV
Grundabstand > Grafik
Mehrhöhenzuschlag, § 26 ABV
Mehrhöhenzuschlag > Grafik 1
Mehrhöhenzuschlag > Grafik 2
Mehrlängenzuschlag > i. Allgemeinen, § 23 ABV
Mehrlängenzuschlag > b. Fassaden, § 24 ABV
Mehrlängenzuschlag > b. Gebäude, § 25 ABV
Mehrlängenzuschlag > Grafik