Art. 18 BauR Offene und geschlossene Bauweise
1 Die offene Bauweise ist die Regel.

2 Die geschlossene und verdichtete Bauweise ist erlaubt, wo die Bau- und Zonenvorschriften sie zulassen.

3 Wo bereits Strassen und Plätze mit zusammenhängenden Häuserreihen bestehen oder wo es die Zonenvorschriften oder Gestaltungspläne vorschreiben, muss wieder an die Seitenmauer des Nachbargebäudes angebaut werden.

Bauweise: geschlossene, § 64 PBG
... verdichtete, Art. 19 BauR