Art. 18 BauR Offene und geschlossene Bauweise |
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1 Die offene Bauweise ist die Regel. 2 Die geschlossene und verdichtete Bauweise ist erlaubt, wo die Bau- und Zonenvorschriften sie zulassen. 3 Wo bereits Strassen und Plätze mit zusammenhängenden Häuserreihen bestehen oder wo es die Zonenvorschriften oder Gestaltungspläne vorschreiben, muss wieder an die Seitenmauer des Nachbargebäudes angebaut werden. |
Bauweise: geschlossene, § 64 PBG ... verdichtete, Art. 19 BauR |