§ 5 KER Vorzeitige Erstellung |
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1 Bedingt die Bautätigkeit die vorzeitige Erstellung einer öffentlichen Kanalisation, so erstellt diese der Bezirk, sobald die Finanzierung gesichert ist. 2 Fehlt ein entsprechender Bezirkskredit, können die interessierten Privaten die fehlende Finanzierung zusichern. Die Bedingungen und allfällige Rückzahlungen sind vor Baubeginn vertraglich zu regeln. 3 Die Beiträge und Gebühren gemäss § 22 ff. bleiben unverändert. |
Finanzierung: Beiträge, § 22 KER Vorzeitige Erstellung, § 39 PBG |