§ 2 KER
Generelle Entwässerungsplanung
Der Bau des Kanalisationsnetzes in der Bauzone erfolgt nach einer generellen Kanalisationsplanung (GKP) resp. nach einem generellen Entwässerungsplan (GEP), welche die hauptsächlichen privaten und öffentlichen Sammelleitungen und Kläranlagen enthalten. Der GEP bildet die Grundlage für die Erschliessungsplanung in Bezug auf die Abwasserentsorgung und Gebietsentwässerung und tritt an Stelle des GKP.

Entwässerungsplan, Art. 5 GSchV
Entwässerungsplan > Richtlinie VSA