§ 25 BO Bauzone "Frauental" |
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1 Die Bauzonen mit speziellen Vorschriften für die historisch wertvollen Bauten und Anlagen "Frauental", "Heiligkreuz", "Hammergut" und "Schloss St. Andreas" dienen der Erhaltung der Gesamtanlage in ihren wesentlichen Bestandteilen. 2 Innerhalb der Bauzonen mit speziellen Vorschriften sind grössere Neu- und Erweiterungsbauten, die Gesamtanlage wesentlich beeinflussende Zweckänderungen sowie umfassende Veränderungen der Aussenanlagen ausschliesslich im Rahmen eines Bebauungsplans möglich. 3 Bestehende Bauten und Anlagen können ohne Bebauungsplan erneuert, teilweise geändert oder massvoll erweitert werden, sofern keine nachteiligen Einwirkungen auf die Aussenanlage, die historische Bedeutung und den denkmalpflegerischen Wert der Gesamtanlage entstehen. 4 Der Wiederaufbau von durch höhere Gewalt ganz oder teilweise zerstörten Bauten und Anlagen ist gestattet. Ein Ersatz hat der zerstörten Baute oder Anlage hinsichtlich Art, Umfang und Lage zu entsprechen. 5 (...) 6 Für die Bauzonen mit speziellen Vorschriften "Frauental", "Heiligkreuz" und "Hammergut" gilt die Empfindlichkeitsstufe III, für "St. Andreas" die Empfindlichkeitsstufe II. Für die Zone "Hammergut" sind die allenfalls erforderlichen Massnahmen, um die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III einzuhalten, im Bebauungsplan festzulegen. 7 (...) |
Bauzonen mit spez. Vorschriften, § 22 PBG Lärmschutz, § 13 BO |