Art. 42a RPV
Zonen­widrige Bauten > Nicht­landwirtschaftliche Wohn­nutzung
1 Im Rahmen von Artikel 24d Absätze 1 und 3 RPG sind Erweiterungen zulässig, welche für eine zeitgemässe Wohnnutzung unumgänglich sind.

2 (aufgehoben)

3 Der Wiederaufbau kann nach Zerstörung durch höhere Gewalt zugelassen werden.

> Nichtlandw. Wohnnutzung, Art. 43a RPV