Art. 42a RPV Zonenwidrige Bauten > Schützenswerte Bauten |
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1 Im Rahmen von Artikel 24d Absätze 1 und 3 RPG sind Erweiterungen zulässig, welche für eine zeitgemässe Wohnnutzung unumgänglich sind. 2 (aufgehoben) 3 Der Wiederaufbau kann nach Zerstörung durch höhere Gewalt zugelassen werden. |
> Schützenswerte Bauten, Art. 43a RPV |