Art. 25 RPG Zonenkonforme Bauten > Zuständigkeit |
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1 Die Kantone ordnen Zuständigkeiten und Verfahren. 1bis Sie legen für alle Verfahren zur Errichtung, Änderung oder Zweckänderung von Bauten und Anlagen Fristen und deren Wirkungen fest. 2 Die zuständige kantonale Behörde entscheidet bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, ob sie zonenkonform sind oder ob für sie eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann. |
> Zuständigkeit, Art. 27a RPG |