§ 35 DSG
Orts­bild­schutz­zonen > Beiträge
1 Al­lfäl­li­ge Bei­trä­ge an Mehr­kos­ten, wel­che Grund­ei­gen­tü­mern aus den Mass­nah­men des Orts­bild­schut­zes er­wach­sen, sind Sa­che der Ge­mein­den.

2 Der Kan­ton kann in be­son­de­ren Fäl­len mit Bei­trä­gen die Mass­nah­men des Orts­bild­schut­zes för­dern.