§ 20 DSG Ortsbildschutzzonen > Massnahmen |
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In den vom Zonenplan der Gemeinde bezeichneten Ortsbildschutzzonen sind die prägenden Bestandteile der Siedlungen und gestalteten Freiräume zu bewahren. Im Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen innerhalb der Schutzzonen wirkt das Amt für Denkmalpflege und Archäologie beratend mit. |