§ 14 DSG Fundstätten > Fachstelle |
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1 Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie ist die kantonale Fachstelle für Denkmalpflege (Art. 25 Abs. 2 NHG) und hat namentlich folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Vorbereitung der Geschäfte zuhanden der zuständigen Behörden; b) Führung des kantonalen Verzeichnisses der geschützten Denkmäler; c) Inventarisation der schützenswerten Denkmäler und Führung des Inventars; d) Überwachung des Denkmälerbestandes; e) Überwachung der Restaurierung von Denkmälern; f) Durchführung von archäologischen Boden- und Bauuntersuchungen sowie vorsorgliche Konservierung der archäologischen Funde; g) Antragstellung für vorsorgliche Schutzmassnahmen; h) Beratung von Behörden und Privatpersonen in allen Fragen des Denkmal- und Kulturgüterschutzes; i) Durchführung von Kulturgüterschutzmassnahmen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Zivilschutz und Militär; k) Öffentlichkeitsarbeit; l) wissenschaftliche Erforschung der Denkmäler und Veröffentlichung der Ergebnisse; m) Kontrolle der Beitragszahlungen. 2 Die Fachberichte des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie sind öffentlich zugänglich. Der Persönlichkeitsschutz von betroffenen Privaten ist gewährleistet. |