§ 4 WBV Preisgünstiger Wohnungsbau > Realisierungszeitraum |
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1 Der preisgünstige Wohnraum muss zeitgleich oder vor dem übrigen Wohnraum realisiert werden. 2 Der vorgeschriebene Anteil preisgünstigen Wohnraums muss bei jeder Bauetappe eingehalten sein. Allfällige Überschüsse an preisgünstigem Wohnraum aus früheren Etappen dürfen angerechnet werden. |