§ 3 WBV Preisgünstiger Wohnungsbau > Baubewilligungsverfahren |
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1 Für Bauvorhaben in der Zone für preisgünstigen Wohnungsbau ist vor Erteilung der Baubewilligung zusätzlich zu den ordentlichen Unterlagen Folgendes einzureichen: a) Wohnungsspiegel mit der Angabe, welche Wohnungen als preisgünstig im Sinne von §§ 37 f. der Bauordnung der Stadt Zug anerkannt werden können; b) Nachweis der anzurechnenden Geschossfläche pro Wohnung; c) Nachweis, dass mindestens 50% der anzurechnenden Geschossfläche die Anforderungen an den preisgünstigen Wohnungsbau erfüllt. 2 Gemeinschaftlich genutzte Flächen, die sowohl preisgünstigen als auch anderen Wohnungen dienen, werden im Verhältnis zu den anzurechnenden Geschossflächen auf die beiden Wohnungskategorien aufgeteilt. |