§ 71 BO Gemeindliche Bauvorschriften > Inkrafttreten |
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1 Diese Bauordnung tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss § 8 der Gemeindeordnung am 30. Tag nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2 Die Bauordnung wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gemacht und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen. |