§ 41 BO Erdgeschossnutzung |
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1 In den Kernzonen B und C sind zur Erhöhung der Attraktivität im Erdgeschoss publikumsorientierte Nutzungen, wie Läden, Restaurants, Ateliers, Schaufenster und dergleichen, vorzusehen. 2 An ungeeigneten Lagen kann der Stadtrat Ausnahmen bewilligen. |