§ 7 BO
Spiel­flächen, Freiflächen > Ersatz­abgabe
1 Ver­un­mög­li­chen die ört­li­chen Ver­hält­nis­se die Er­stel­lung der er­for­der­li­chen Spiel- und Frei­flä­chen ge­mäss § 6 BO, hat die Bau­herr­schaft eine Er­satz­ab­ga­be von CHF 5'000.-- pro
100 m2 der für das Woh­nen an­zu­rech­nen­den Ge­schoss­flä­che ge­mäss Ver­ord­nung zum Pla­nungs- und Bau­ge­setz (VPBG) zu ent­rich­ten.

2 Der Er­lös der Er­satz­ab­ga­ben ist zur Er­stel­lung und zum Un­ter­halt von öf­fent­li­chen Spiel- und Frei­flä­chen zu ver­wen­den.