§ 8 AltStR
Altstadt-Bauvorschriften > Unterniveau­bauten
1 Die Un­ter­kel­ler­ung ei­nes be­ste­hen­den Ge­bäu­des ist mög­lich, wenn die his­tori­sche Ge­bäu­de­sub­stanz nicht ge­fährdet ist.

2 Unter­ni­veau­bau­ten aus­ser­halb der Ge­bäu­de sind in pri­va­ten Grund­stücks­be­rei­chen mög­lich.

3 Tief­ga­ra­gen un­ter be­ste­hen­den Bau­ten und aus­ser­halb der Ge­bäu­de sind un­zu­läs­sig.

> Unterniveaubauten, § 19 VPBG