§ 8 AltStR Altstadt-Bauvorschriften > Unterniveaubauten |
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1 Die Unterkellerung eines bestehenden Gebäudes ist möglich, wenn die historische Gebäudesubstanz nicht gefährdet ist. 2 Unterniveaubauten ausserhalb der Gebäude sind in privaten Grundstücksbereichen möglich. 3 Tiefgaragen unter bestehenden Bauten und ausserhalb der Gebäude sind unzulässig. |
> Unterniveaubauten, § 19 VPBG |