§ 3 AltStR Altstadt-Bauvorschriften > Nutzung |
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Soweit dieses Reglement keine abweichenden Vorschriften enthält und es dessen Zielsetzungen entspricht, gilt für die Altstadtzone die Bauordnung der Stadt Zug als ergänzendes Recht. |
> Mindestwohnanteil, § 18 BO > Verkaufsflächen, § 39 BO > Freizeiteinrichtungen, § 39 BO |