§ 281 PBG Firsthöhe |
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1 Der First eines Schrägdaches muss innerhalb von Ebenen liegen, die a. unter 45 Grad an die Schnittlinie zwischen der Dachfläche und der zugehörigen Fassade angelegt werden, b. höchstens aber bis zu einer oberen Ebene ansteigen, die unter Vorbehalt abweichender Regelungen in der Bau- und Zonenordnung in 7 m Höhe parallel zur Verbindung zwischen den massgeblichen Schnittlinien verläuft. 2 Ist eine Dachneigung steiler als 45 Grad, ist die Gebäudehöhe auf die Ebene zu projizieren, die das Dach unter 45 Grad berührt. 3 Wird die Konstruktionsstärke der Wärmedämmung grösser als 20 cm, so darf die zulässige Firsthöhe im entsprechenden Umfang, jedoch höchstens um 25 cm, überschritten werden. |
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