§ 19a BBV II Grenzabstand > vorschriftsbefreite Gebäude |
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1 Beim Anbau von Liften an ein Gebäude sind die Bestimmungen über die Geschosszahl, die Gebäude- und Firsthöhen sowie Abstandsvergrösserungen zufolge Mehrhöhen nicht anwendbar, wenn a. der Anbau der behindertengerechten Erschliessung des Gebäudes dient, b. die für die Erstellung des Gebäudes erforderlichen Bewilligungen vor dem 1. Juli 1978 erteilt worden sind, c. keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstehen und d. keine den Bauvorschriften entsprechende Lösung möglich ist. |