§ 44 BO Arealbebauung > Aufhebung |
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1 Die Bauordnung und der Zonenplan vom 15. Dezember 1988 werden aufgehoben. 2 Alle im Anhang nicht aufgeführten Sondernutzungspläne werden aufgehoben. 3 Der Gemeinderat führt den Anhang Sondernutzungspläne laufend nach. |