§ 22 BO Wohnzone W1 |
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1 Wohnzonen sind für das Wohnen bestimmt und für nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. 2 Die Zone W1 ist für Ein- und Reiheneinfamilienhäuser sowie für freistehende Zweifamilienhäuser bestimmt. 3 Wohn- und Arbeitszonen WA3 sind für Wohnzwecke sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. |
> Wohnzonen, § 19 PBG |