§ 26 VPBG Gestaltungspläne: Gestaltungsplan und Baugesuch |
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1 Der Entwurf eines Gestaltungsplanes und darauf gestützte Baugesuche können gleichzeitig öffentlich aufgelegt werden. 2 Eine Baubewilligung darf jedoch erst erteilt werden, wenn der Gestaltungsplan rechtskräftig genehmigt ist. |