§ 14 VPBG Nutzungsplanung: Abtrennung |
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1 Will der Gemeinderat der Gemeindeversammlung Gebiete vorzeitig zur Beschlussfassung vorlegen, so sind in einem Bericht ans Amt für Raumentwicklung nachzuweisen, dass a) gegen diese Gebiete keine Einsprachen eingereicht wurden oder die Einsprachen rechtskräftig erledigt sind, und b) diese Gebiete ohne nachteilige Auswirkungen auf die noch verbleibenden Gebiete zur Abstimmung gebracht werden können. 2 Neben einem Bericht sind die Pläne des Auflageverfahrens mit den zugehörigen Vorschriften sowie der Entwurf der zur Abstimmung gelangenden Pläne und Reglemente einzureichen. 3 Die Stellungnahme des Amtes für Raumentwicklung ist öffentlich. |