§ 21 PBG Baureglement |
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1 Das Baureglement enthält Bestimmungen, die den Zonenplan näher umschreiben. 2 Mindestens muss es Vorschriften enthalten über: a) die Bauweise, die Nutzungsart und das Ausmass der Nutzung in den einzelnen Zonen; b) den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes; c) das Mass der in den einzelnen Zonen zulässigen Immissionen; d) die Pflicht zur Anlage von Kinderspielplätzen und von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge sowie über die Höhe von Ersatzabgaben. |