§ 21 PBG Baureglement
1 Das Baureglement enthält Bestimmungen, die den Zonenplan näher umschreiben.

2 Mindestens muss es Vorschriften enthalten über:

a) die Bauweise, die Nutzungsart und das Ausmass der Nutzung in den einzelnen Zonen;

b) den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes;

c) das Mass der in den einzelnen Zonen zulässigen Immissionen;

d) die Pflicht zur Anlage von Kinderspielplätzen und von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge sowie über die Höhe von Ersatzabgaben.