Art. 54 BauR Baureglement: Inkrafttreten
1 Dieses Baureglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

2 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglementes zu beurteilen.

3 Der Gemeinderat oder die Baukommission teilt dem Gesuchssteller innert 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen mit, wie das Baugesuch beurteilt wird und ob mit einer Bewilligung in der gewünschten Form gerechnet werden kann.

4 Bleibt ein der zuständigen Bewilligungsbehörde gemeldetes geringfügiges Bauvorhaben innert 20 Tagen seit Eingang ohne Widerspruch, so gilt es als bewilligt.