Art. 72 BauR Spezialzone Mattli |
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1 In der Spezialzone Mattli sind Nutzungen zugelassen, die unmittelbar mit dem Antoniusheim zusammenhängen, also Ausbildungszentrum mit Infrastrukturanlagen (inklusiv Parkierung). 2 Neubauten mit mehr als 1000 m3 umbautem Raum (nach SIA), wesentliche Zweckänderungen und grössere Umbauten dürfen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes bewilligt werden, der die Nutzungs- und Überbauungsbestimmungen als Sonderbauvorschriften enthält. |
Spezialzone Mattli, Art. 75g BauR Bauzonen, § 18 PBG Bauzonenplan |