§ 15 VPBG Ausnützungsziffer
1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anzurechnenden Geschossfläche der Gebäude und der anzurechnenden Landfläche.

Anzurechnende Geschossfläche, § 16 VPBG
Anzurechnende Landfläche, § 18 VPBG