§ 15 VPBG Ausnützungsziffer |
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1 Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anzurechnenden Geschossfläche der Gebäude und der anzurechnenden Landfläche. |
Anzurechnende Geschossfläche, § 16 VPBG Anzurechnende Landfläche, § 18 VPBG |