§ 36e PBG
Mehrwert­abgabe > Abgabe­pflicht
1 Der An­spruch auf die Mehr­wert­ab­gabe ent­steht im Zeit­punkt der Rechts­kraft der Zonen­plan­änder­ung.

2 Mit der Ge­nehmi­gung der Zonen­pla­nung stellt der Re­gie­rungs­rat die Ab­gabe­pflicht fest und lässt diese im Grund­buch an­merken.

3 Ab­gabe­pflichtig ist der Grund­eigen­tümer oder der Bau­rechts­nehmer zu die­sem Zeit­punkt. Bei einem Eigen­tums­wechsel, wel­cher die Fällig­keit nicht aus­löst, geht die Ab­gabe­pflicht auf die Rechts­nach­folger über.