§ 36c PBG
Bau­pflicht > Durchsetzung
1 Der Ge­meinde­rat mahnt die pflichti­ge Per­son vier Jahre vor Ab­lauf der Frist.

2 Nach un­benutz­tem Ab­lauf der Frist kann der Ge­meinde­rat das Grund­stück zur ent­schädi­gungs­losen Aus­zonung be­an­tragen.